PKV & Familienplanung
Wenn aus zwei plötzlich drei werden.
Ein Kind verändert vieles - auch die persönliche Finanz- und Lebensplanung. Wer privat krankenversichert ist oder einen Wechsel in die PKV erwägt, sollte deshalb frühzeitig berücksichtigen, wie der Versicherungsschutz für die gesamte Familie gestaltet werden kann.
Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jedes Familienmitglied privat versichert werden muss.
Wo werden die Kinder versichert?
Grundsätzlich können Kinder privat oder - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - über einen Elternteil gesetzlich versichert werden.
Besonders interessant ist dabei die Konstellation, in der ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist.
Sind die Eltern verheiratet, entfällt die Möglichkeit einer beitragsfreien gesetzlichen Familienversicherung für das Kind grundsätzlich dann, wenn der privat versicherte Elternteil:
regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und
sein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
2026 entspricht dieser Grenzwert 6.450€ monatlich.
Sind die Voraussetzungen nicht gleichzeitig erfüllt, kann eine beitragsfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil grundsätzlich möglich sein, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Bei unverheirateten Eltern greift diese besondere Ausschlussregelung nicht.
Wichtig: Besteht kein Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung, bedeutet das nicht, dass das Kind zwingend privat versichert werden muss. Auch eine eigene beitragspflichtige gesetzliche Absicherung kann infrage kommen.
Welche Besonderheiten bietet die PKV für Neugeborene
Eine wichtige Regelung ist die sogenannte Kindernachversicherung nach § 198 VVG.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Neugeborenes ohne erneute Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Wartezeiten beim privaten Krankenversicherer eines Elternteils aufgenommen werden.
Dafür sind insbesondere zwei Punkte wichtig:
Die Anmeldung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend zum Geburtstag.
Der gewünschte Versicherungsschutz ist nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils.
Der Versicherer kann zusätzlich eine Vorversicherungszeit des Elternteils von höchstens drei Monaten voraussetzen.
Was passiert während der Elternzeit?
Auch die eigene Absicherung sollte bei der Familienplanung berücksichtigt werden.
Privat versicherte Angestellte müssen Ihren PKV-Beitrag während einer unbezahlten Elternzeit grundsätzlich weiterhin entrichten. Der bisherige Arbeitgeberzuschuss entfällt in dieser Zeit normalerweise.
Abhängig vom Versicherer und Tarif können besondere Regelungen zur Beitragsentlastung bestehen.
Gerade bei einer geplanten Elternzeit ist es daher sinnvoll, diese zusätzliche finanzielle Belastung frühzeitig einzukalkulieren.
Fazit: Familienplanung und PKV schließen sich nicht aus.
Eine private Krankenversicherung kann auch mit Kindern eine passende Lösung sein. Entscheidend ist, die Versicherungssituation der gesamten Familie zu betrachten, statt ausschließlich den Beitrag eines einzelnen Elternteils zu vergleichen.
Wer sich rechtzeitig mit den Möglichkeiten der Familien- und Kindernachversicherung beschäftigt, kann die verschiedenen Optionen in Ruhe prüfen und seine Absicherung entsprechend der eigenen Lebensplanung gestalten.