Die private Krankenversicherung im Alter
Was passiert mit Ihren Beiträgen, wenn das Berufsleben endet?
Eine der häufigsten Fragen rund um die private Krankenversicherung betrifft die finanzielle Absicherung im Ruhestand: Was passiert mit den Beiträgen, wenn das regelmäßige Arbeitseinkommen wegfällt?
Tatsächlich unterscheidet sich die PKV hier deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig gibt es verschiedene Mechanismen, die gezielt dazu beitragen sollen, die Beitragsbelastung im Alter abzufedern.
Warum steigen PKV-Beiträge überhaupt?
Anders als in der GKV ist der Beitrag einer privaten Krankenversicherung nicht unmittelbar an das persönliche Einkommen gekoppelt. Er reduziert sich deshalb nicht automatisch mit dem Renteneintritt.
Beitragsanpassungen können unter anderem durch steigende Behandlungskosten, medizinischen Fortschritt und eine veränderte Lebenserwartung erforderlich werden.
Wichtig dabei: Allein weil Sie ein Jahr älter werden oder individuell häufiger erkranken, darf Ihr bestehender PKV-Beitrag nicht einfach entsprechend erhöht werden.
Welche Vorsorge ist bereits eingebaut?
Die private Krankenversicherung berücksichtigt die spätere Beitragsbelastung bereits während der aktiven Versicherungszeit.
Alterungsrückstellungen
Ein Teil der Beiträge wird von Beginn an zurückgestellt, um die statistisch höheren Gesundheitskosten im Alter mitzufinanzieren. Diese Rückstellungen wirken der altersbedingten Beitragsentwicklung entgegen.
Gesetzlicher 10-%-Zuschlag
Bei entsprechend substitutiven PKV-Verträgen wird grundsätzlich bis zum 60. Lebensjahr ein zusätzlicher Beitragszuschlag von zehn Prozent erhoben. Dieser entfällt anschließend. Die angesammelten Mittel werden ab dem 65. Lebensjahr zur Begrenzung notwendiger Beitragsanpassungen eingesetzt.
Zusätzliche Beitragsentlastung
Viele Versicherer bieten ergänzende Beitragsentlastungstarife an. Dabei wird während des Berufslebens ein zusätzlicher Beitrag angespart, der später zur vereinbarten Reduzierung des Krankenversicherungsbeitrags dient.
Was verändert sich mit dem Renteneintritt?
Mit dem Ende des Berufslebens können sich mehrere Bestandteile Ihrer Absicherung verändern:
Eine gegebenenfalls vereinbarte Krankentagegeldversicherung kann mit dem Wegfall des versicherten Erwerbseinkommens entfallen
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung beantragen.
Für die private Pflegepflichtversicherung wird aus der gesetzlichen Rente hingegen kein entsprechender Zuschuss gezahlt.
Der Zuschuss zur PKV orientiert sich an der gesetzlichen Rente und den maßgeblichen Beitragssätzen der GKV. Er ist auf maximal die Hälfte des tatsächlichen zuschussfähigen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt.
Und wenn der Beitrag trotzdem zu hoch wird?
Auch innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung gibt es Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu überprüfen.
Gemäß § 204 VVG haben Versicherte grundsätzlich das Recht, innerhalb eines Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Bereits erworbene Recht und Altersrückstellungen werden dabei angerechnet.
Zusätzlich bestehen mit dem Basis- und - für bestimmte ältere Versicherungsverträge - dem Standardtarif gesetzlich geregelte Auffangmöglichkeiten.
Ein Tarifwechsel sollte allerdings stets unter Berücksichtigung möglicher Leistungsunterschiede beurteilt werden.
Fazit: Mit guter Planung entspannt in die Zukunft
Die Sorge vor steigenden PKV-Beiträgen im Alter ist verständlich, sollte aber kein Grund sein, eine private Krankenversicherung grundsätzlich auszuschließen.
Denn bereits während der Versicherungszeit werden verschiedene Vorkehrungen für die spätere Beitragsbelastung getroffen. Ergänzende Entlastungsmöglichkeiten und gesetzliche Regelungen bieten darüber hinaus zusätzliche Gestaltungsspielräume.
Wer sich frühzeitig mit seiner langfristigen Absicherung beschäftigt und die persönliche Altersvorsorge entsprechend berücksichtig, schafft eine wichtige Grundlage dafür, auch im Ruhestand gut und bezahlbar versichert zu bleiben.